Auch 2023 noch sehr aktuell=

Info des TVN=

Spielberichte: Ein wenig Sorgfalt spart Kosten

Nicht nur auf dem Platz ist Konzentration gefragt: Den TVN erreichen immer wieder fehlerhafte oder verspätet eingereichte Spielberichte, die laut Wettspielordnung Ordnungsgelder nach sich  ziehen. 

Fehler sind menschlich und passieren, oft würde aber schon ein wenig mehr Sorgfalt oder eine kurze Überprüfung genügen, um sie zu vermeiden. Das gilt auch für die Weitergabe von Spielberichten an den Verband.

Ordnungsgeld von 25 Euro droht

Da in dieser Saison auffällig viele fehlerhafte oder zu spät eingereichte Spielberichte auftreten, möchte der Tennis-Verband Niederrhein die für die Erstellung und Weitergabe Verantwortlichen noch einmal daran erinnern, dass dies der Wettspielordnung nach mit Kosten verbunden ist.

So heißt es in Paragraph 17 (Berichterstattung) zu diesem Thema:

„1. Die Berichterstattung erfolgt nur unter Benutzung des vom Sportausschuss zugelassenen Formulars. Der jeweilige Platzverein ist dafür verantwortlich, dass der von beiden Mannschaftsführern und vom Oberschiedsrichter unterschriebene Spielbericht spätestens am 1. Werktag nach dem Spieltag an die zuständige Geschäftsstelle per Fax, Post (Poststempel) oder Online abgeschickt wird.

2. Verspätete, fehlerhafte, unvollständige, unleserliche oder falsch adressierte Spielberichte werden mit einem Ordnungsgeld gemäß § 20 Ziff. 5b WO belegt.“

In Paragraph 20 Ziff. 5b wird dann entsprechend festgelegt:

„5. Folgende Ordnungsgelder sind durch den jeweiligen Wettspielleiter zu verhängen und von den Vereinen an die jeweilige Verbands-/Bezirkskasse zu entrichten: b) bei nicht oder verspätet abgeschickten und fehlerhaften Spielberichtseingaben (vergl. § 17 Ziff. 1 und 2 WO/TVN) ein Ordnungsgeld von 25,00 €.“

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