Jugendordnung des TENNIS-BEZIRKES 4 (BERGISCH LAND) e. V.

  1. Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Tennisjugend im Tennis-Bezirk 4 (Bergisch Land) e. V. sind alle Jugendlichen, die Mitglied eines dem Bezirk angeschlossenen Vereins sind sowie alle im Jugendbereich gewählten oder berufenen Mitarbeiter.

     2. Aufgaben

Die Jugend des Tennis-Bezirkes 4 (Bergisch Land) führt und verwaltet sich selbständig und  entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Jugend des Tennis-Bezirkes 4 (Bergisch Land) e. V. sind, unter Beachtung der Grundsatze des freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaates:

a) Forderung des Sports als Teil der Jugendarbeit,

b) Pflege der sportlichen Betätigung zwecks korperlicher Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und und Lebensfreude,

c) Förderung von Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung,

d) Einübung in Kommunikation, partnerschaftlichem Verhalten, Zusammenarbeit und Geselligkeit,

e) Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen.

  1. Organe

Organe der Tennisjugend im Tennis-Bezirk 4 (Bergisch Land) sind:

a) der Bezirksjugendtag,

b) der Bezirksjugendausschuss

      4. Bezirksjugendtag

1. Es gibt ordentliche und außerordentliche Bezirksjugendtage.

Sie sind das oberste Organ der Tennisjugend im Tennis-Bezirk 4 (Bergisch Land) e. V. . Sie bestehen aus je einem in den Vereinen gewählten Vertreter und aus den Mitgliedern des Bezirksjugendauschusses.

2.  Aufgaben des Bezirksjugendtages sind:

    • Festlegung der Richtlinien für die Jugendarbeit
    • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Bezirksjugendausschusses
    • Entgegennahme der Berichte des Bezirksjugendausschusses
    • Beratung und Verabschiedung des Haushaltplanes
    • Entlastung des Bezirksjugendausschusses
    • Wahl des Bezirksjugendwartes
    • Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

3. Der ordentliche Bezirksjugendtag findet jährlich statt. Er wird drei Wochen vorher vom Bezirksjugendauschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung         und der eventuellen Anträge einberufen. Auf Antrag eines Drittels der Vertreter der Vereine oder eines mit mehr als 50 % der Stimmen gefassten                 Beschlusses des Bezirksjugendauschusses muss ein außerordentlicher Bezirksjugendtag innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungsfrist von zwei           Wochen stattfinden.

4. Der Bezirksjugendtag wird beschlussfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist.          Voraussetzung  ist  aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.

5. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

6. Die gewählten Vertreter der Vereine und die Mitglieder des Bezirksjugendauschusses haben je eine nicht übertragbare Stimme.

      7. Bezirksjugendausschuss

Der Bezirksjugendausschussbesteht aus:

a) dem Bezirksjugendwart

b) jeweils einem zu berufenden Vertreter der fünf Arbeitskreise (Wuppertal, Solingen-Haan­ Hilden, Remscheid-Hückeswagen-Radevormwald, Langenfeld-Leichlingen-Monheim­ Baumberg, Velbert-Neviges-Heiligenhaus),

c) zwei Jugendvertretern, die zum Zeitpunkt der Wahl noch Jugendliche sind,

d) bis zu drei Beisitzern.

Der Bezirksjugendausschuss kann für besondere Aufgaben Referenten berufen, die dem Bezirksjugendausschuss mit beratender Stimme angehören.

          Der Bezirksjugendwart

    • vertritt die Interessen der Bezirksjugend nach innen und außen.
    • wird vom Bezirksjugendtag für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er gehört kraft dieses Amtes dem Verbandsjugendausschuss an. Die Jugendvertreter werden von den Jugendlichen jährlich neu gewählt.

Zum Bezirksjugendwart ist jeder beim Bezirksjugendtag Stimmberechtigte wählbar.

Der Bezirksjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Tennis­ Bezirkes 4 (Bergisch Land) e. V., der Jugendordnung sowie der      Beschlüsse des Bezirksjugendtages. Der Bezirksjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Bezirksjugendtag und dem Bezirksvorstand verantwortlich.

Die Sitzungen des Bezirksjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Bezirksjugendausschusses ist vom              Bezirksjugendwart eine Sitzung   binnen zwei Wochen einzuberufen.

Der Bezirksjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Tennisbezirkes 4 (Bergisch Land) e. V.

    8. Gültigkeit

Diese Jugendordnung gilt im Grundsatz auch für die Vereine des Tennis-Bezirkes 4 (Bergisch Land) e. V..

    9. Änderung dieser Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können nur vom ordentlichen Bezirksjugendtag oder von einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Bezirksjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.

Diese Jugendordnung wurde auf dem Bezirksjugendtag 1999 beschlossen.