* Spielberechtigungen/Erstausstellung nuLiga Sommer 28.02 WO § 6.3 / § 7.4
Nachmeldung (50 €) 15.03.
- 7.4 Anträge auf Erstausstellung einer Spielberechtigung können für die Winterspiele nur in der Zeit 01.10. bis zum 10.10. und für die Sommerspiele nur in der Zeit vom 01.10. bis zum 28.02. über nuLiga gestellt werden. Nach Ablauf dieser Fristen kann der TVN in begründeten Ausnahmefällen auf Anträge, die bis zum jeweiligen Meldeschluss (§ 12 Abs. 1) gestellt worden sind, eine erstmalige Spielberechtigung gegen eine Gebühr von 50 € ausstellen.
* Wechsel von Spielberechtigungen nuLiga Sommer 31.01. WO § 7.5
Nachmeldung (50 €) 15.03.
- 7.5 Anträge auf Wechsel einer Spielberechtigung können für die Winterspiele nur in der Zeit 01.10. bis zum 10.10. und für die Sommerspiele nur in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.01.gestellt werden. Nach Ablauf dieser Fristen kann der TVN in begründeten Ausnahmefällen auf Anträge, die bis zum jeweiligen Meldeschluss(§ 12 Abs. 1) gestellt worden sind, eine zum Wechsel berechtigende Spielberechtigung gegen eine Gebühr von 50 € ausstellen. Der Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist nur zulässig, wenn die Zustimmungserklärung des abgebenden Vereins über nuLiga vorliegt.
* Namentliche Mannschaftsmeldung Sommer 15.03. WO § 12.1
Nachmeldung (50 €) 31.03.
WO § 12 Ziff. 4 WO/TVN
Spieler dürfen in einer Spielzeit in zwei Erwachsenen-Altersklassen eines Vereins gemeldet und unbegrenzt eingesetzt werden. Davon
ausgenommen sind bei 6er-Mannschaften die ersten 8 und bei 4er-Mannschaften die ersten 6 Spieler der Bundesliga- und Regionalligameldung, die nur in der
Altersklasse entsprechend der Bundesliga- bzw. Regionalligameldung eingesetzt werden dürfen.
Alle Meldefristen = >
https://www.tvn-tennis.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dateien/Sport/fristen_wettspielbetrieb.pdf